Auch wenn sich das Immobilienrecht einem vermeintlich konkreten Bereich – Gebäuden und Grundstücken – widmet, ist es deutlich komplexer, als oft angenommen. Denn: Eine Vielzahl an Regelungen und Normen spielt hier zusammen. Angefangen bei den Vorschriften des BGB rund um Bau, Erwerb und Verkauf über das Baugesetzbuch bis hin zu den kommunalen und landesspezifischen Verordnungen und lokalen Bebauungsplänen ergibt sich dadurch ein juristisches Geflecht aus Gesetzesgrundlagen.
Kurzum: Es ist gut, jemanden zu haben, der sich hier für Sie auskennt. STOHEMA vertritt sowohl private Bauherren als auch Bauunternehmen und Handwerksfirmen, Bauträger,
Hausverwaltungen sowie Immobiliengesellschaften.
Von der Beratung bei der Vertragsgestaltung über die Vertretung in Streitfragen, vom Neubau bis zur Bestandsimmobilie setzen sich unsere Rechtsanwälte mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement für Sie ein.