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Für ein gutes Ende

Erbrecht

Um spätere Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden bzw. sicherzustellen, dass sein Vermögen im eigenen Sinne übertragen wird, empfiehlt es sich, zu Lebzeiten vorzusorgen.

Speziell bei größeren Summen spielen dabei auch steuerliche Erwägungen eine Rolle. Besonders komplex wird es zudem, wenn es um Unternehmenswerte bzw. Fragen der Nachfolge geht. Bei der testamentarischen Gestaltung ist somit einiges zu beachten, weshalb es Sinn macht, vorab ausgewiesene Erbrechts-Experten, wie die Rechtsanwälte von STOHEMA, zu konsultieren.

In der Praxis gibt es dennoch immer wieder Fälle, in denen kein Testament vorliegt oder das vorhandene Testament für Unklarheiten, schlimmstenfalls Unstimmigkeiten unter den Angehörigen sorgt. Auch dann sind wir für Sie da und vertreten Ihre Interessen innerhalb der Erbengemeinschaft.

Sollte es darüber hinaus doch einmal zu Streitigkeiten zwischen Erben oder zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben kommen, sind wir ebenso an Ihrer Seite.