Zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit gehören immer zwei Seiten: STOHEMA berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei sämtlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Unsere Leistungen beginnen bei der Vertragsgestaltung und der Prüfung bzw. Ausformulierung von Vertragsbedingungen und reichen bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen – sei es durch Kündigung oder Aufhebung.
Doch auch bei rechtlichen Fragestellungen zu aktiven Beschäftigungsverhältnissen beraten unsere Rechtsanwälte selbstverständlich gerne, etwa wenn es um Statusprüfungen,
spezielle Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle, die Entsendung von Mitarbeitern oder aber Konfliktsituationen geht.
Sind die Mittel einer außergerichtlichen Einigung erschöpft, übernimmt STOHEMA ebenfalls die Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht.