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Den eigenen Willen festhalten

Notarielle Leistungen zu Erbe und Schenkung

Vermögen bedeutet auch: Verantwortung. Zum einen gilt es, dieses zu erhalten, zum anderen, seinen Fortbestand zu sichern, auch über den eigenen Tod hinaus.

Aus persönlichen Gründen, aber ebenso unter steuerlichen Gesichtspunkten kann die Vermögensübertragung bereits zu Lebzeiten gewünscht sein. Wie Sie Schenkungen rechtssicher gestalten, dazu berät Sie unsere Notarin Frau Dr. Anne Marleen Stodian gern – auch wenn es darum geht, Verträge nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

Gleiches gilt für Ihr Testament. Doch warum nicht einfach selbst eines aufsetzen? Aus mangelndem rechtlichen Verständnis werden in der Praxis dabei oftmals gut gemeint Fehler begangen, die nach dem Ableben Unklarheit, schlimmstenfalls sogar Streitigkeiten unter den Erben hervorrufen. Um sicherzugehen, dass ihr letzter Wille auch juristisch diesem entspricht, sollten Sie also lieber den Rat eines Notares suchen.

Unsere Leistungen in der Übersicht:

  • Entwurf und Beratung bei Verträgen zur lebzeitigen Vermögensübertragung

  • Entwurf und Beratung bei Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)

  • Entwurf und Beratung bei Regelungen von Nachlassangelegenheiten