Einen Zustand zu erreichen, in dem man nicht mehr selbstbestimmt für sich entscheiden kann – dieser Gedanke ist befremdlich und wird häufig verdrängt. Dennoch ist es von essentieller Bedeutung, dafür vorzusorgen, auch im Sinne seiner Angehörigen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind dabei die Dokumente, die im Fall der Fälle vorliegen sollten:
Weitere Informationen finden sich auch im Portal der Bundesnotarkammer unter www.notar.de.
Unsere Notarin in Niebüll berät zu beidem und bereitet entsprechende Entwürfe gern für Sie vor.