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Entscheidendes regeln

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Einen Zustand zu erreichen, in dem man nicht mehr selbstbestimmt für sich entscheiden kann – dieser Gedanke ist befremdlich und wird häufig verdrängt. Dennoch ist es von essentieller Bedeutung, dafür vorzusorgen, auch im Sinne seiner Angehörigen.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind dabei die Dokumente, die im Fall der Fälle vorliegen sollten:

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson, die den eigenen Willen vertritt, sollte man selbst nicht mehr dazu in der Lage sein, etwa bei gesundheitlichen Themen.

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung beinhaltet die persönlichen Wünsche zu medizinischen Behandlungen und Eingriffen, die in der Zukunft liegen, für den Fall, dies zu gegebenem Zeitpunkt nicht mehr selbst für sich entscheiden zu können.

Weitere Informationen finden sich auch im Portal der Bundesnotarkammer unter www.notar.de

Unsere Notarin in Niebüll berät zu beidem und bereitet entsprechende Entwürfe gern für Sie vor.