Wir übernehmen die laufende steuerliche Beratung unserer Mandanten. Dazu erstellen wir für unsere Mandanten Rechtsform- und Steuerbelastungsvergleiche, um die optimale Gestaltungsalternative aufzuzeigen. Bei der Gründung und der Umwandlung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften stehen wir in allen steuerlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.
Wir beraten bei der Unternehmensnachfolge aus steuerlicher und zivilrechtlicher Sicht und entwickeln Steuervermeidungskonzepte im privaten und unternehmerischen Bereich.
Wir entlasten unsere Mandanten, indem wir die laufende Finanzbuchhaltung ebenso wie die laufende Lohnbuchhaltung übernehmen. Damit unsere Mandanten zeitnah informiert sind, stellen wir regelmäßig betriebswirtschaftliche Auswertungen und Controllinginstrumente zur Verfügung.
Wir erstellen Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht für Unternehmen aus allen Bereichen. Darüber hinaus fertigen wir für unsere Mandanten den häufig von den Banken geforderten Erstellungsbericht zur Bilanz. Auf Wunsch erstellen wir auch betriebswirtschaftliche Jahresabschlüsse und Plausibilitätsbeurteilungen.
Wir erstellen die betrieblichen und privaten Steuererklärungen für unsere Mandanten. Dazu gehören im betrieblichen Bereich die Körperschaftsteuererklärungen bei Kapitalgesellschaften, die Gewerbesteuererklärungen und die Umsatzsteuererklärungen. Zu den privaten Steuererklärungen gehören Einkommensteuererklärungen sowie Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung. Dazu gehört die Begleitung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen. Wir führen für unsere Mandanten Rechtsbehelfe vor der Finanzverwaltung und treten als Prozessbevollmächtigte in gerichtlichen Klage- und Aussetzungsverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof auf.